
Rechte von Flugreisenden bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung
Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Kommission verpflichtet die Fluggesellschaften bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung von Flügen entsprechende Entschädigungen, Zuwendungen oder Ausgleichszahlungen gegenüber dem Fluggast zu erbringen.
Die Verordnung gilt für Linien-, Charter- und Billigflüge gleichermaßen. Auch bei Pauschalreisen sind die Ansprüche nicht an den Reiseveranstalter sondern an die jeweilige Fluggesellschaft zu stellen.
Europäische Kommission
Auf dem Portal europa.eu wird der Gültigkeitsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung definiert. Ausserdem gibt es Links zu verschiedenen EU-Verordnungen auch für den Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr sowie Kontaktadressen.
App der Europäischen Kommission über die Passagierrechte
Diese von der Europäischen Kommission bereitgestellte mobile Anwendung steht für den Luft-, Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr in der EU zur Verfügung. Die App informiert in klarer und knapper Form über die Rechte bei einer Reise innerhalb der Europäischen Union. Die Rechte werden in einem Frage- und Antwortformat dargestellt.
Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche
Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft muß vom Fluggast selbst durchgeführt werden. Ob ein Anrecht auf Entschädigung besteht und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung geleistet wird, darüber informieren die folgenden Webseiten.