Fluggastrechte

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Rechte von Flugreisenden bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung

Die Fluggastrechte-Verordnung der Europäischen Kommission verpflichtet die Fluggesellschaften bei Annullierung, Nichtbeförderung oder Verspätung von Flügen entsprechende Entschädigungen, Zuwendungen oder Ausgleichszahlungen gegenüber dem Fluggast zu erbringen. Dies beinhaltet auch den Verlust, die Beschädigung oder die Verspätung von Gepäck. Die Verordnung gilt für Linien-, Charter- und Billigflüge gleichermaßen. Hin- und Rückflüge werden grundsätzlich als zwei eigenständige Flüge betrachtet.

Europäische Kommission

Auf dem Portal europa.eu wird der Gültigkeitsbereich der EU-Fluggastrechte-Verordnung definiert. Ausserdem gibt es Links zu verschiedenen EU-Verordnungen auch für den Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr sowie Kontaktadressen.

App der Europäischen Kommission über die Passagierrechte

Diese von der Europäischen Kommission bereitgestellte mobile Anwendung steht für den Luft-, Schienen-, Bus- und Schiffsverkehr in der EU zur Verfügung. Die App informiert in klarer und knapper Form über die Rechte bei einer Reise innerhalb der Europäischen Union. Die Rechte werden in einem Frage- und Antwortformat dargestellt.

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Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche

Die Durchsetzung der zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft muß vom Fluggast selbst durchgeführt werden.  Ob ein Anrecht auf Entschädigung besteht und in welcher Höhe eine Ausgleichszahlung geleistet wird, darüber informieren die folgenden Webseiten.

Flightright.de

In einer ersten kostenlosen Prüfung der Flugdetails entscheidet Flightright, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Im Anschluss kann der Fluggast Flightright damit beauftragen sein Recht juristisch bei den Airlines durchzusetzen und erhält im Erfolgsfall eine Entschädigung abzüglich der Erfolgsprovision für Flightright.

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FairPlane.de

Auch hier wird zunächst kostenlos geprüft, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Anschließend kann man FauPlane beauftragen, die Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft durchzusetzen. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Provision.

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Flugrecht.de

Zunächst wird kostenlos geprüft, ob eine Anspruch auf eine Entschädigung besteht. Ist dies der Fall kann der Fluggast einen Vertragsanwalt beauftragen die Entschädigung bei der Airline einzufordern. Im Erfolgsfall erhält das Unternehmen eine Provision.

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